Analyse der Datenerhebung nach ElektroG über das Berichtsjahr 2013 veröffentlicht

Der Artikel 12 Abs. 1 der europäischen Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte legt eine jährliche Informationspflicht von Akteuren fest, die im Mitgliedsstaat Elektro(nik)geräte auf den Markt bringen und Elektro(nik)altgeräte sammeln, wiederverwenden, exportieren und behandeln. Alle zwei Jahre berichten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Kommission die aggregierten Daten in Form eines Berichts entsprechend der Kommissionsentscheidung 2005/369/EG. Der fünfte Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2013 und 2014. Der dazugehörige Bericht über die Umsetzung der Sammel- und Verwertungsziele von Elektro(nik)altgeräten ist der Europäischen Kommission bis zum 30. Juni 2016 zu übermitteln. In Deutschland berichten die meldepflichtigen Akteure in Verkehr gebrachte Mengen und gesammelte und behandelte Mengen an die Gemeinsame Stelle, die stiftung elektroaltgeräte register® (stiftung ear). Zusätzlich erheben die Statistischen Landesämter auf Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) über Erstbehandlungsanlagen zurückgenommene und behandelte Elektro(nik)altgerätemengen und leiten diese weiter an das Statistische Bundesamt (Destatis). Die Zusammenführung der dokumentierten Daten beider Meldewege erfolgt im vorliegenden Bericht, den INTECUS im Auftrag des Umweltbundesamtes erstelt hat, für das Jahr 2013. Die ermittelten Daten zu den zurückgenommenen und behandelten Mengen an Elektro(nik)altgeräten zeigen, dass Deutschland alle festgelegten Quoten der WEEE Richtlinie 2002/96/EG sicher erfüllt, jedoch auch, dass die gesetzlichen Forderungen der novellierten WEEE-Richtlinie 2012/19/EU noch nicht vollständig eingehalten werden. Dahingehende Anpassungen der Meldewege werden mit Blick auf die Novelle des in deutsches Recht umzusetzenden ElektroG II abgeleitet.